Allgemeine Geschäftsbedingungen (-
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Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller
Dienstleistungsverträge mit:
RIS Richard Internet-Services * Ursula Richard, Kirchstr. 17, 55624 Rhaunen
im folgendem Provider genannt.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise
abweichende Geschäftsbedingungen / Einkaufsbedingungen des Kunden werden
grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Provider hat diesen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch dann ausschließlich, wenn der Provider in Kenntnis
entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden diesen nicht ausdrücklich
widersprochen hat.
§1 Vertragsgegenstand
Der Provider übernimmt für den Kunden die Beantragung von SSL Zertifikaten
und Trustlogos inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen bei einer
Zertifizierungsstelle. Desweiteren können vom Kunden verschiedene
Dienstleistungen in dem thematischen Zusammenhang beauftragt werden. Der
genaue Leistungsumfang ist abhängig vom beauftragten Produkt.
In den Leistungen ist ein kostenloser technischer Support per E-Mail
enthalten, der ausschließlich auf die von dem Provider angebotenen
Dienstleistung beschränkt ist. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen
in Anspruch, die sich nicht direkt auf die angebotene Dienstleistung
beziehen (wie z.B. Scriptprogrammierung u.ä.), so werden diese gesondert
nach Aufwand berechnet. Der Provider leistet keinen direkten Support für
Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich
getroffen wurden.
Soweit der Provider unentgeltliche Dienstleistungen erbringt, können diese
jederzeit mit Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig weiterhin
angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf
der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen
Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§2 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit
Der Vertrag zwischen den Vertragspartnern tritt mit der Bestellung der
Dienstleistung und der anschließenden Bestätigung der Bestellung per Fax,
Briefpost oder E-Mail in Kraft. Es steht dem Provider frei auch andere
Vertragsabschlüsse (z.B. Telefon / E-Mail) zu akzeptieren. Es obliegt
alleine dem Kunden für die technischen Vorraussetzungen sowie die
Bereitstellung der erforderlichen Dokumente zu sorgen. Es steht dem Kunden
jederzeit frei sich vor Vertragsabschluß über die technischen und
organisatorischen Vorraussetzungen der angebotenen Produkte zu informieren.
§3 Rechnungsstellung
Anfallende Entgelte für SSL Zertifikate und Trustlogos werden dem Kunden für
den kompletten Gültigkeitszeitraum im voraus berechnet. Rechnungen des
Providers sind 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung per
Banküberweisung fällig. Optional kann der Kunde dem Provider eine Erlaubnis
zur Abbuchung im Lastschriftverfahren von einem deutschen Bankkonto
erteilen. Anfallende Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zu Unrecht
zurück gebuchte Lastschrift entstehen, sind vollumfänglich laut aktueller
Preisliste des Providers vom Kunden zu tragen.
Bei Zahlungen aus dem Ausland sind evtl. entstehende Bankkosten vom Kunden
zu tragen.
Es steht dem Provider frei, die Auftragsannahme von Vorkassezahlungen oder
Stellung von geeigneten Sicherheiten abhängig zu machen.
Der Versand der Rechnungen erfolgt per E-Mail an die vom Kunden bei der
Bestellung angegebenen E-Mail Adresse. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
kann auch eine zusätzliche Übermittlung per Fax oder Briefpost erfolgen.
§4 Zahlungsverzug, Mahnung
Der Provider ist berechtigt bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 5% über dem
Diskontsatz zu verlangen, und laufende Leistungen, bzw. noch zu erbringende
Leistungen (vorübergehend) auszusetzen.
Des weiteren ist der Provider berechtigt bei Zahlungsverzug von über 4
Wochen ein bereits ausgestelltes SSL Zertifikat von der
Zertifizierungsstelle zurückziehen zu lassen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen das die Gründe einer Zertifikatssperrung in der CRL
(Zertifikatssperrliste) gespeichert werden und für jeden einsehbar sind.
Desweiteren ist der Provider bei Zahlungsverzug nach einmaliger Mahnung und
Fristsetzung berechtigt ein zugelassenes Inkassounternehmen mit der
Beitreibung der Forderung zu beauftragen. Die Kosten der Beauftragung sind
vollumfänglich als Verzugsschaden vom Kunden zu tragen.
Hinweis: Wenn Sie nicht in der Lage sind eine Rechnung fristgemäß zu
begleichen, kontaktieren Sie möglichst frühzeitig die Buchhaltung um eine
Lösung zu finden. Eine einfache Nichtzahlung muß für Sie zum Nachteil
ausgelegt werden!
§5 Preise und Preiserhöhungen
Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und auf der
Webseite des Providers angegebenen Preise. Bei zeitlich befristeten
Sonderaktionen (Sonderangebote) des Providers, gelten die Sonderpreise nur
wenn die Bestellung innerhalb des Aktionszeitraumes eintrifft und bis
spätestens 7 Kalendertagen nach Ende des Aktionszeitraums alle
erforderlichen Dokumente und die technische Zertifikatsanfrage (CSR) beim
Provider vorliegen, so das die Bestellung ausgeführt werden kann. Für
Zertifikatsverlängerungen gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen
Preise sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen
wurden.
§6 Vertragskündigung
Der Kunde hat jederzeit das Recht, mit einer Frist von 14 Tagen zum
Abrechnungsmonatsende zu kündigen. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.
Der Provider hat das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14
Tagen zum Vertragsmonatsende zu kündigen. Davon unberührt bleibt die
Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger
Grund kann dann vorliegen, wenn Entgelte nicht beglichen worden sind.
Für den Kündigungszeitpunkt maßgeblich ist das Eingangsdatum der Kündigung
beim Empfänger.
Kosten für SSL Zertifikate und Trustlogos können nicht erstattet werden.
Verträge über SSL Zertifizierungen verlängern sich nicht automatisch zum
Ende der Laufzeit. Wünscht der Kunde eine Fortführung / Neuausstellung eines
SSL Zertifikates, muss er den Provider explizit damit beauftragen sofern
nicht im Vorfeld eine andere Regelung getroffen wurde.
§7 Datenspeicherung, Datenschutz
Der Provider erfasst, verarbeitet und speichert Kundendaten zum Zwecke der
Abrechnung und Auftragsabwicklung für die Dauer des Vertragsverhältnis, bzw.
für die Dauer der gesetzlichen Vorgaben.
Der Provider weist ausdrücklich darauf hin das die Kundendaten, oder Teile
davon bei Beauftragung einer SSL Zertifizierung an die ausstellende
Zertifizierungsstelle zur Bearbeitung weitergegeben werden (müssen). Der
Kunde hat die Möglichkeit eine Kopie der übermittelten Daten anzufordern.
Der Provider arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und
Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Der Provider benennt dem Kunden
auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft
über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen
können Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages
übermittelt werden. Bei Ihnen können ebenfalls Auskünfte über den Kunden
eingeholt werden.
Der Provider kann den Unternehmen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer
Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen
angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der
Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der
Schuldnerermittlung geben zu können. Eine Weitergabe zum Zwecke der Werbung
oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht.
Bei Verträgen, die Arbeiten an / auf Kundenservern zum Inhalt haben, wird
der Provider über alle erlangten Informationen Stillschweigen waren und die
Informationen nur zur Durchführung des Auftrages verwenden. Wünscht der
Kunde in dem Zusammenhang die Abgabe einer gesonderten
Verschwiegenheitserklärung, kann er diese zusammen mit der Bestellung zur
Gegenzeichnung an den Provider senden.
§8 Softwareinstallationen, Softwarewartung
Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung das er Inhaber oder
Nutzungsberechtigter des Servers / der EDV Einrichtung ist, bzw. berechtigt
ist den Auftrag zu erteilen.
Des weiteren bestätigt der Kunde ausdrücklich das die eingesetzten Anlagen
nicht zur Aufrechterhaltung der Gesundheit oder des menschlichen Lebens
eingesetzt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden sollen.
Dazu zählen unter anderen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Beatmungseinheiten, Infusoren, Defibrillatoren und Inkubatoren. Arbeiten an
medizinisch- technischen Systemen werden vom Provider nicht angeboten und
ausdrücklich abgelehnt.
Der Kunde hat dem Provider die nötigen Zugangsdaten und evtl. zu beachtenden
Besonderheiten zu seinen Systemen bereit zu stellen, so das die beauftragten
Arbeiten ausgeführt werden können. Erfolgt die Übermittlung in elektronisch
unsicherer Form (z.B. E-Mail) trägt der Kunde das alleinige Risiko. Auf die
Möglichkeit der Fax / Post Übermittlung wird ausdrücklich hingewiesen. Der
Kunde ist für eine Datensicherung selber verantwortlich und sichert zu, dass
diese in geeigneter Form vorliegt, bzw. er die Möglichkeit eines
vollständigen Datenverlustes billigend in Kauf nimmt.
§9 Haftung, Höhere Gewalt
Der Provider legt äußerst hohen Wert auf die Qualität erbrachten
Dienstleistungen. Der Provider haftet gegenüber dem Kunden nicht für leicht
fahrlässig verursachten Schäden. Die Haftung des Providers ist bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf den Auftragswert beschränkt. Ausgenommen
hiervon sind Personenschäden.
Fälle höherer Gewalt (z.B. Störungen im Internet, Ausfall von
Telekommunikationseinrichtungen), die einen oder beide Vertragspartner ganz
oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden
beide Vertragspartner bis zum Wegfall des Ereignisses von der Erfüllung
dieses Vertrages. Der Vertragspartner, bei dem die höhere Gewalt aufgetreten
ist, hat den Partner hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem derartigen
Fall, eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen Bestimmung zu
setzen, die den Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung und dem Vertrag
insgesamt entspricht.
§11 Gerichtsstand
Die Vertragspartner vereinbaren bei allen Streitigkeiten, die sich nicht
einvernehmlich regeln lassen, als Gerichtsstand den Firmensitz des
Providers. Grundsätzlich soll aber eine einvernehmliche Lösung angestrebt
werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zur
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